Leistung 01/05
Steuerberatung in Neu-Isenburg für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen
Von der laufenden Beratung über die Steuererklärung bis zum Jahresabschluss: Wir übernehmen die steuerlichen Pflichten Ihres Betriebs und sind ansprechbar, bevor eine Entscheidung gefallen ist.
Im Detail
Eine Betreuung, die nicht erst beim Bescheid beginnt
Steuerberatung in Neu-Isenburg ist für die meisten unserer Mandate kein einzelner Termin im Jahr, sondern eine laufende Begleitung. Wir kennen Ihre Zahlen aus der Buchhaltung, sehen Entwicklungen früh und melden uns, wenn eine Frist näher rückt. Von der Offenbacher Straße aus betreuen wir Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen aus Neu-Isenburg, Frankfurt am Main und Offenbach.
Der Anlass für ein erstes Gespräch ist selten abstrakt. Es geht um eine angekündigte Betriebsprüfung, den ersten Mitarbeiter, einen Rechtsformwechsel, eine Erbschaft oder darum, dass die Steuererklärung des Vorjahres immer noch offen ist. In allen Fällen ist die erste Frage dieselbe: Was ist Pflicht, bis wann, und wo besteht überhaupt noch Spielraum?
Der Steuerberater ist Organ der Steuerrechtspflege. Daraus folgt beides: Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung — und wir sind unabhängig genug, Ihnen zu widersprechen, wenn eine Gestaltung nicht trägt. Was Sie uns anvertrauen, unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.
Leistungsumfang
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Laufende steuerliche Beratung
Die Fragen, die zwischen zwei Terminen entstehen: Investition oder Leasing, Rechtsformwechsel, Umsatzsteuer bei neuen Geschäftsmodellen, steuerliche Folgen eines Vertrags, den Sie gerade unterschreiben wollen.
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Steuererklärungen
Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Einkommensteuer sowie die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Für beratene Mandate gelten verlängerte Abgabefristen — wir behalten sie im Blick, statt sie Ihnen zu überlassen.
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Jahresabschluss
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach Handels- und Steuerrecht, elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt und auf Wunsch die Offenlegung beim Unternehmensregister.
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Einnahmenüberschussrechnung
Wo keine Buchführungspflicht besteht, genügt die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Ob das für Sie gilt, hängt an Rechtsform, Umsatz und Gewinn; die Grenzen stehen in der Abgabenordnung.
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Bescheidprüfung und Einspruch
Jeden Steuerbescheid gleichen wir mit unserer Berechnung ab. Weicht er ab, legen wir innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein und beantragen, wo es nötig ist, die Aussetzung der Vollziehung.
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Außenprüfung und Vertretung
Bei einer Betriebsprüfung bereiten wir Unterlagen und Datenzugriff vor und begleiten die Prüfung bis zur Schlussbesprechung. Bleibt ein Punkt streitig, vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht.
So arbeiten wir zusammen
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Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Wir sehen uns an, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, welche Unterlagen vorliegen und welche Fristen als Nächstes laufen. Am Ende steht eine Einschätzung, was zu tun ist — und was nicht.
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Auftrag und Vergütung schriftlich
Wir halten fest, welche Leistungen wir übernehmen. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV); wo eine abweichende Vereinbarung sinnvoll ist, treffen wir sie vorab in Textform.
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Übernahme des Mandats
Wir melden uns beim Finanzamt als Ihre steuerlichen Vertreter an, fordern Unterlagen und Buchführungsdaten beim bisherigen Berater an und richten den Belegweg ein — digital oder weiterhin auf Papier.
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Laufende Betreuung
Buchhaltung, Voranmeldungen und Abschluss laufen im festen Rhythmus. Dazwischen sind wir ansprechbar: Bei größeren Vorhaben sprechen wir vorher, weil sich danach meist nichts mehr gestalten lässt.
Ebenfalls im Haus
Neben der laufenden Betreuung übernehmen wir Aufgaben, die nicht in jedem Mandat anfallen, aber regelmäßig gebraucht werden:
- Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben
- Private Vermögensangelegenheiten
- Gesetzliche und freiwillige Prüfungen
Der Weg zu uns ist kurz: Aus Dreieich, Langen und dem südlichen Frankfurter Stadtgebiet sind Sie in wenigen Minuten in Neu-Isenburg. Vieles lässt sich inzwischen ohnehin ohne Anfahrt klären — Unterlagen tauschen wir digital aus, und für ein Gespräch genügt oft ein Termin am Telefon.
Nachgefragt
Häufige Fragen zur Steuerberatung
Was kostet eine Steuerberatung?
Die Vergütung für die dem Berufsstand vorbehaltenen Tätigkeiten richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Je nach Tätigkeit bemisst sie sich nach dem Gegenstandswert, nach Zeitaufwand oder nach einem Betragsrahmen. Für Leistungen außerhalb der StBVV vereinbaren wir die Vergütung vorab in Textform. Was Ihr Fall kostet, sagen wir Ihnen nach der ersten Einschätzung.
Können wir mitten im Jahr zu Ihnen wechseln?
Ja, ein Wechsel ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Wir fordern Unterlagen und Buchführungsdaten beim bisherigen Berater an, klären den Stand der laufenden Fristen und übernehmen zum vereinbarten Stichtag. Wichtig ist nur, dass Voranmeldungen und Lohnabrechnungen während der Übergabe nicht liegen bleiben.
Übernehmen Sie auch private Steuererklärungen?
Ja. Einkommensteuererklärungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen gehören ebenso dazu wie private Vermögensangelegenheiten. Häufig betreuen wir Unternehmen und Gesellschafter gemeinsam, weil sich beides steuerlich nicht sauber trennen lässt.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung?
Die Prüfungsanordnung nennt Zeitraum und Steuerarten. Wir sichten vorab dieselben Unterlagen wie der Prüfer, bereiten den elektronischen Datenzugriff vor und sind während der Prüfung Ihr Ansprechpartner. Feststellungen besprechen wir mit Ihnen, bevor sie in die Schlussbesprechung gehen.
Wie ist die Verschwiegenheit geregelt?
Steuerberater sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 Abs. 1 StBerG). Das gilt für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso und auch nach dem Ende eines Mandats.
Weiterführend
Was häufig dazugehört
Finanzbuchhaltung
Wer die laufende Buchhaltung bei uns führen lässt, spart im Jahresabschluss die Rückfragen: Die Konten sind dann schon abgestimmt.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Steht eine Investition, eine Gründung oder ein Bankgespräch an, brauchen Sie neben der Steuer auch eine belastbare Planung.