Leistung 04/05
Betriebswirtschaftliche Beratung für den Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet
Planung, Controlling und Existenzgründung: Wir bereiten die Zahlen so auf, dass sich Entscheidungen darauf stützen lassen — und sagen dazu, wie belastbar sie sind.
Im Detail
Zahlen, die eine Entscheidung tragen
Betriebswirtschaftliche Beratung setzt dort an, wo die Buchhaltung aufhört. Die Buchhaltung sagt, was war; eine Entscheidung braucht die zweite Hälfte: was daraus folgt, wenn sich eine Annahme ändert. Von Neu-Isenburg aus begleiten wir dabei Betriebe aus Frankfurt am Main, Offenbach, Dreieich und Langen — meist Unternehmen, in denen Inhaberin oder Inhaber selbst mitarbeiten und Entscheidungen nicht an einen Stab delegieren können.
Die Grundlage ist häufig schon da. Wer bei uns die Finanzbuchhaltung führen lässt, hat monatlich eine BWA und eine Offene-Posten-Liste. Daraus lässt sich eine Liquiditätsvorschau aufbauen, ohne dass irgendwo neue Zahlen erfunden werden müssen. Fehlt diese Grundlage, klären wir zuerst sie — eine Planung auf unsicheren Ist-Werten ist keine Planung, sondern eine Vermutung mit Nachkommastellen.
Zur Einordnung gehört auch, was wir nicht tun: Betriebswirtschaftliche Beratung ist eine mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbare Tätigkeit. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine Anlageberatung. Wo eine Frage dorthin gehört, sagen wir das und arbeiten mit den Beteiligten zusammen.
Leistungsumfang
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Unternehmensplanung
Ergebnis-, Investitions- und Finanzplanung über zwölf bis 36 Monate — mit Szenarien statt einer einzigen Zahl, weil eine Planung ihren Wert erst dort zeigt, wo Annahmen sich ändern.
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Liquiditätsvorschau
Rollierende Planung der Zahlungsströme: wann welche Zahlung fällig wird, wo Spielraum entsteht und wo es eng wird. Steuerzahlungen und Sozialabgaben planen wir dabei mit ein.
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Controlling und Kennzahlen
Soll-Ist-Vergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Auswertung nach Kostenstellen. Wir wählen die wenigen Kennzahlen aus, die in Ihrem Betrieb tatsächlich etwas steuern — der Rest ist Statistik.
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Existenzgründung
Rechtsformvergleich aus steuerlicher Sicht, Gründungsplanung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und der Aufbau einer Buchführung, die von Anfang an trägt.
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Unterlagen für Banken
Aufbereitung von Jahresabschluss, Planung und aktuellen Auswertungen für Kreditgespräche — auf Wunsch einschließlich der Erläuterung im Termin.
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Begleitung besonderer Vorhaben
Investition, Umstrukturierung, Übergabe an die nächste Generation: Wir rechnen die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Folgen durch, bevor entschieden wird.
So arbeiten wir zusammen
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Die Frage schärfen
Was soll entschieden werden, bis wann, und wer entscheidet mit? Eine halbe Stunde an dieser Stelle erspart regelmäßig ein Modell, das die falsche Frage beantwortet.
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Datengrundlage prüfen
Wir sehen uns Buchhaltung, Abschlüsse, Auftragsbestand und wesentliche Verträge an und sagen offen, wo die Zahlen belastbar sind und wo wir mit Annahmen arbeiten müssen.
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Rechnen und durchsprechen
Wir bauen das Modell, legen die Annahmen offen und rechnen Varianten. Im Gespräch trennen wir konsequent, was belegt ist, von dem, was angenommen wird — beides gehört zur Entscheidung.
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Nachhalten
Nach drei oder sechs Monaten vergleichen wir Plan und Ist. Abweichungen sind kein Vorwurf, sondern die nächste Information: Sie zeigen, welche Annahme korrigiert gehört.
Existenzgründung: die ersten Entscheidungen
Bei einer Gründung fallen in wenigen Wochen Entscheidungen an, die jahrelang wirken. Die Rechtsform bestimmt Haftung, Besteuerung und laufenden Aufwand. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt elektronisch erwartet, legt unter anderem fest, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und ob die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird — Letzteres ist für die Liquidität junger Betriebe oft entscheidend.
Ebenso früh zu klären ist, ob eine Buchführungspflicht besteht oder eine Einnahmenüberschussrechnung genügt. Wir gehen diese Punkte vor der Anmeldung mit Ihnen durch und richten die Buchhaltung gleich so ein, dass sie mitwächst.
Nachgefragt
Häufige Fragen zur betriebswirtschaftlichen Beratung
Wie wird betriebswirtschaftliche Beratung abgerechnet?
Betriebswirtschaftliche Beratung gehört zu den mit dem Beruf vereinbaren Tätigkeiten und fällt damit nicht unter die Steuerberatervergütungsverordnung. Wir treffen deshalb vorab eine Vergütungsvereinbarung in Textform — nach Zeitaufwand oder als Pauschale für ein abgegrenztes Vorhaben. Sie wissen vor Beginn, woran Sie sind.
Brauchen wir dafür ein eigenes Controlling-Programm?
In der Regel nicht. Für die meisten Betriebe genügt die laufende Buchhaltung als Datenquelle; darauf setzen Planung und Auswertung auf. Erst wenn Sie mehrere Standorte, Projekte oder Kostenstellen getrennt steuern wollen, lohnt der Blick auf zusätzliche Werkzeuge.
Begleiten Sie uns ins Bankgespräch?
Auf Wunsch ja. Wir bereiten die Unterlagen so auf, wie Kreditinstitute sie erwarten, und erläutern im Termin die Herleitung der Zahlen. Zusagen über den Ausgang eines Kreditgesprächs können wir naturgemäß nicht machen — wohl aber dafür sorgen, dass Ihre Zahlen für sich sprechen.
Beraten Sie auch vor der Gründung?
Ja. Sinnvoll ist das Gespräch vor der Rechtsformwahl und vor dem ersten Vertrag, weil sich beides später nur mit Aufwand ändern lässt. Wir sehen uns Ihr Vorhaben an, vergleichen die Rechtsformen aus steuerlicher Sicht und planen die ersten zwölf Monate durch.
Weiterführend
Was häufig dazugehört
Finanzbuchhaltung
Jede Planung braucht eine saubere Ist-Zahl. Die laufende Buchhaltung liefert sie monatlich, statt einmal im Jahr.
Steuerberatung
Investition, Rechtsformwechsel oder Übergabe haben immer auch eine steuerliche Seite. Beides gehört in dieselbe Rechnung.