Leistung 04/05

Betriebswirtschaftliche Beratung für den Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet

Planung, Controlling und Existenzgründung: Wir bereiten die Zahlen so auf, dass sich Entscheidungen darauf stützen lassen — und sagen dazu, wie belastbar sie sind.

Zahlen, die eine Entscheidung tragen

Betriebswirtschaftliche Beratung setzt dort an, wo die Buchhaltung aufhört. Die Buchhaltung sagt, was war; eine Entscheidung braucht die zweite Hälfte: was daraus folgt, wenn sich eine Annahme ändert. Von Neu-Isenburg aus begleiten wir dabei Betriebe aus Frankfurt am Main, Offenbach, Dreieich und Langen — meist Unternehmen, in denen Inhaberin oder Inhaber selbst mitarbeiten und Entscheidungen nicht an einen Stab delegieren können.

Die Grundlage ist häufig schon da. Wer bei uns die Finanzbuchhaltung führen lässt, hat monatlich eine BWA und eine Offene-Posten-Liste. Daraus lässt sich eine Liquiditätsvorschau aufbauen, ohne dass irgendwo neue Zahlen erfunden werden müssen. Fehlt diese Grundlage, klären wir zuerst sie — eine Planung auf unsicheren Ist-Werten ist keine Planung, sondern eine Vermutung mit Nachkommastellen.

Zur Einordnung gehört auch, was wir nicht tun: Betriebswirtschaftliche Beratung ist eine mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbare Tätigkeit. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine Anlageberatung. Wo eine Frage dorthin gehört, sagen wir das und arbeiten mit den Beteiligten zusammen.

Leistungsumfang

  • Unternehmensplanung

    Ergebnis-, Investitions- und Finanzplanung über zwölf bis 36 Monate — mit Szenarien statt einer einzigen Zahl, weil eine Planung ihren Wert erst dort zeigt, wo Annahmen sich ändern.

  • Liquiditätsvorschau

    Rollierende Planung der Zahlungsströme: wann welche Zahlung fällig wird, wo Spielraum entsteht und wo es eng wird. Steuerzahlungen und Sozialabgaben planen wir dabei mit ein.

  • Controlling und Kennzahlen

    Soll-Ist-Vergleich, Deckungsbeitragsrechnung, Auswertung nach Kostenstellen. Wir wählen die wenigen Kennzahlen aus, die in Ihrem Betrieb tatsächlich etwas steuern — der Rest ist Statistik.

  • Existenzgründung

    Rechtsformvergleich aus steuerlicher Sicht, Gründungsplanung, steuerliche Erfassung beim Finanzamt und der Aufbau einer Buchführung, die von Anfang an trägt.

  • Unterlagen für Banken

    Aufbereitung von Jahresabschluss, Planung und aktuellen Auswertungen für Kreditgespräche — auf Wunsch einschließlich der Erläuterung im Termin.

  • Begleitung besonderer Vorhaben

    Investition, Umstrukturierung, Übergabe an die nächste Generation: Wir rechnen die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Folgen durch, bevor entschieden wird.

So arbeiten wir zusammen

  1. Die Frage schärfen

    Was soll entschieden werden, bis wann, und wer entscheidet mit? Eine halbe Stunde an dieser Stelle erspart regelmäßig ein Modell, das die falsche Frage beantwortet.

  2. Datengrundlage prüfen

    Wir sehen uns Buchhaltung, Abschlüsse, Auftragsbestand und wesentliche Verträge an und sagen offen, wo die Zahlen belastbar sind und wo wir mit Annahmen arbeiten müssen.

  3. Rechnen und durchsprechen

    Wir bauen das Modell, legen die Annahmen offen und rechnen Varianten. Im Gespräch trennen wir konsequent, was belegt ist, von dem, was angenommen wird — beides gehört zur Entscheidung.

  4. Nachhalten

    Nach drei oder sechs Monaten vergleichen wir Plan und Ist. Abweichungen sind kein Vorwurf, sondern die nächste Information: Sie zeigen, welche Annahme korrigiert gehört.

Existenzgründung: die ersten Entscheidungen

Bei einer Gründung fallen in wenigen Wochen Entscheidungen an, die jahrelang wirken. Die Rechtsform bestimmt Haftung, Besteuerung und laufenden Aufwand. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt elektronisch erwartet, legt unter anderem fest, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und ob die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird — Letzteres ist für die Liquidität junger Betriebe oft entscheidend.

Ebenso früh zu klären ist, ob eine Buchführungspflicht besteht oder eine Einnahmenüberschussrechnung genügt. Wir gehen diese Punkte vor der Anmeldung mit Ihnen durch und richten die Buchhaltung gleich so ein, dass sie mitwächst.

Nachgefragt

Häufige Fragen zur betriebswirtschaftlichen Beratung

Wie wird betriebswirtschaftliche Beratung abgerechnet?

Betriebswirtschaftliche Beratung gehört zu den mit dem Beruf vereinbaren Tätigkeiten und fällt damit nicht unter die Steuerberatervergütungsverordnung. Wir treffen deshalb vorab eine Vergütungsvereinbarung in Textform — nach Zeitaufwand oder als Pauschale für ein abgegrenztes Vorhaben. Sie wissen vor Beginn, woran Sie sind.

Brauchen wir dafür ein eigenes Controlling-Programm?

In der Regel nicht. Für die meisten Betriebe genügt die laufende Buchhaltung als Datenquelle; darauf setzen Planung und Auswertung auf. Erst wenn Sie mehrere Standorte, Projekte oder Kostenstellen getrennt steuern wollen, lohnt der Blick auf zusätzliche Werkzeuge.

Begleiten Sie uns ins Bankgespräch?

Auf Wunsch ja. Wir bereiten die Unterlagen so auf, wie Kreditinstitute sie erwarten, und erläutern im Termin die Herleitung der Zahlen. Zusagen über den Ausgang eines Kreditgesprächs können wir naturgemäß nicht machen — wohl aber dafür sorgen, dass Ihre Zahlen für sich sprechen.

Beraten Sie auch vor der Gründung?

Ja. Sinnvoll ist das Gespräch vor der Rechtsformwahl und vor dem ersten Vertrag, weil sich beides später nur mit Aufwand ändern lässt. Wir sehen uns Ihr Vorhaben an, vergleichen die Rechtsformen aus steuerlicher Sicht und planen die ersten zwölf Monate durch.

Weiterführend

Was häufig dazugehört

Finanzbuchhaltung

Jede Planung braucht eine saubere Ist-Zahl. Die laufende Buchhaltung liefert sie monatlich, statt einmal im Jahr.

Steuerberatung

Investition, Rechtsformwechsel oder Übergabe haben immer auch eine steuerliche Seite. Beides gehört in dieselbe Rechnung.

Kontakt

Bevor entschieden wird, nicht danach.

Schildern Sie uns kurz das Vorhaben — Investition, Gründung, Bankgespräch oder Übergabe. Dann sagen wir Ihnen, welche Zahlen dafür gebraucht werden.